Zweck dieses Tarifs ist die Festlegung der Beträge, die an Verteidiger oder Vertreter zu zahlen sind, die auf Antrag der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden gemäß der Strafprozessordnung Nr. 5271 vom 12.04.2004 bestellt wurden.
Diese Gebühr gilt für die Rechtsberatung durch einen Verteidiger oder einen gemäß der Strafprozessordnung bestellten Vertreter.
Dieser Tarif wurde gemäß Artikel 13 des Gesetzes Nr. 5320 über das Inkrafttreten und die Anwendung der Strafprozessordnung vom 23.03.2005 erstellt.
In Verfahren im Zusammenhang mit der Rechtshilfe nach der Strafprozessordnung;
- a) 4.027,00 TL für Fälle, die während der Ermittlungsphase weiterverfolgt wurden,
- b) Für Fälle, die vor Amtsgerichten verhandelt werden, 6.273,00 TL,
- c) Bezirksstrafgerichte:
1) 6.904,00 TL für Folgefälle,
2) Für Fälle, die im beschleunigten Verfahren verhandelt werden, 2.883,00 TL,
c) 12.387,00 TL für Fälle, die vor höheren Strafgerichten verhandelt werden,
- d) Jugendgerichte:
1) Für Fälle, die vor Jugendgerichten verhandelt werden, 6.904,00 TL,
2) Für Fälle, die vor Jugendstrafgerichten verhandelt werden, 12.387,00 TL,
- e) Für Fälle, die vor Gerichten wie Vollstreckungsstrafgerichten und Strafgerichten für geistige und gewerbliche Eigentumsrechte sowie vor Vollstreckungsrichtern verhandelt werden, beträgt die Gebühr 6.904,00 TL.,
- f) Berufungsgerichte:
1) Für Fälle, die vor regionalen Berufungsgerichten verhandelt werden, beträgt die Gebühr 12.387,00 TL.,
2) Für Fälle, die vor dem Kassationsgericht verhandelt werden, beträgt die Gebühr 13.945,00 TL.,
Es ist bezahlt.










