Zweck dieses Kommuniqués ist die Aktualisierung der monetären Grenzwerte in Unterabsatz (5) des vierten Absatzes von Artikel 114 des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes Nr. 2004 vom 9.6.1932 und des dritten Absatzes von Artikel 12 der Verordnung über das Verfahren für Verkäufe im elektronischen Umfeld gemäß dem Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 31772 vom 8.3.2022, auf der Grundlage der vom türkischen Statistikinstitut veröffentlichten jährlichen Erzeugerpreisindex-Sätze (PPI) für Dezember 2025.
Dieses Rundschreiben wurde auf der Grundlage von Unterabsatz (5) des vierten Absatzes von Artikel 114 des Gesetzes Nr. 2004 über die Durchsetzung und das Konkursrecht vom 9. Juni 1932 erstellt.
Die monetären Grenzwerte für den Schätzwert, der in Anzeigen verwendet werden darf, die über die Presseagentur in Zeitungen oder Online-Nachrichtenseiten geschaltet werden, sind unten aufgeführt:
| Das zuvor genannte Gesetz und Geldpolitik in der Verordnung Grenzen | Ab dem 2. Januar 2026 Umsetzung ab [Datum] Geldgrenzen | |
| Die Entscheidung, ob eine Bekanntmachung in einer Zeitung oder auf einer Internet-Nachrichtenseite veröffentlicht wird oder nicht, trifft die Vollzugsbehörde unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Parteien; für die Bekanntmachungen gilt eine monetäre Obergrenze. | Geschätzter Preis Für Beträge bis zu 500.000,00 TL | Geschätzter Preis Für Beträge bis zu 1.180.000,00 TL |
| Geldwertgrenze für Anzeigen, die in einer lokalen Zeitung oder auf einer Internet-Nachrichtenseite veröffentlicht werden dürfen, die das Recht hat, offizielle Bekanntmachungen an dem Ort zu veröffentlichen, an dem der Verkauf stattfinden wird. | Geschätzter Preis Für Beträge über 500.000,00 TL und unter 2.000.000,00 TL | Geschätzter Preis Für Beträge über 1.180.000,00 TL und unter 4.740.000,00 TL |
| Die monetäre Obergrenze für Anzeigen, die auf einer Internet-Nachrichtenseite oder in einer Zeitung veröffentlicht werden, die das Recht hat, amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen, landesweit vertrieben und verkauft wird und am Tag der Anzeigenanfrage eine tägliche tatsächliche Verkaufszahl von über fünfzigtausend Exemplaren aufweist. | Geschätzter Preis Für Beträge ab 2.000.000,00 TL | Geschätzter Preis Für diejenigen mit Beträgen ab 4.740.000,00 TL. |
Die monetären Grenzwerte werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bekanntmachungsanfrage geltenden Grenzwerte festgelegt.
Dieses Kommuniqué tritt am 1.2.2026 in Kraft.










