Mit dieser Änderung wurden die Bestimmungen in Bezug auf Messpunkte, Zähler und Kommunikationseinheiten in der Verordnung über Messsysteme auf dem Elektrizitätsmarkt aktualisiert; einige Verpflichtungen und Umsetzungstermine wurden neu definiert.
Mit diesem Rundschreiben wurden die monetären Grenzwerte, die als Grundlage für Verkaufsankündigungen gemäß dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz dienen, unter Berücksichtigung der Erzeugerpreisindex-Sätze (PPI) von 2025 aktualisiert. Es wurde beschlossen, dass die neuen Grenzwerte ab dem 1. Februar 2026 gelten.
Mit dieser Verordnung wurden Änderungen an verschiedenen Artikeln der Zoneneinteilungsverordnung für geplante Gebiete vorgenommen, wodurch die Verfahren und Grundsätze in Bezug auf Gebäudeabstandsabstände, Anträge für Fluchtwege, Bauanträge und einige einfache Bauwerke und Anbauten neu definiert wurden.
Dieser Tarif legt die Beträge für Zahlungen an Verteidiger und Rechtsvertreter fest, die von Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden gemäß der Strafprozessordnung für das Jahr 2026 bestellt werden.
Diese Verordnung regelt die Verfahren und Grundsätze für die Durchführung von Sanierungsarbeiten in Bergbaugebieten sowie die Erhebung, Verwendung und Erstattung der Sanierungskosten.
Das Rundschreiben regelt die Verfahren und Grundsätze in Bezug auf den Status von Außenhandelskapitalgesellschaften, um Unternehmen beim Eintritt in ausländische Märkte und bei der Stärkung ihrer Exporte zu unterstützen.
Das Rundschreiben regelt die Verfahren und Grundsätze für den Status von branchenspezifischen Außenhandelsgesellschaften mit dem Ziel, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich zusammenzuschließen und sich auf den Außenhandel mit Exportfokus zu spezialisieren.
Die Verfahren und Grundsätze für die Erstellung der Jahresabschlüsse und die Anpassungsprozesse im Zusammenhang mit der Inflationsanpassung, die ab dem Ende des Geschäftsjahres 2023 anzuwenden sind, werden durch das Allgemeine Kommuniqué über das Steuerverfahrensgesetz (Seriennummer: 555) festgelegt.
Der Ausdruck “angeschlossene und verwandte Einrichtungen” im ersten Absatz von Artikel 1 der Verordnung über personenbezogene Gesundheitsdaten, veröffentlicht im Amtsblatt vom 21.06.2019 mit der Nummer 30808, wurde in “angeschlossene und verwandte Einrichtungen des Gesundheitsministeriums” geändert.
Für Streitigkeiten mit einem Wert unter 186.000 (einhundertsechsundachtzigtausend) Türkischen Lira in Anträgen, die für das Jahr 2026 gestellt werden, sind die Provinzial- oder Bezirksverbraucherschlichtungsstellen zuständig.